kulturfinder.sh

Eine App, Hunderte Kulturangebote: Der kulturfinder.sh steht kostenlos für alle Betriebssysteme und Endgeräte zur Verfügung. Auf Smartphones und Tablets lässt er sich als Progressive Web App (PWA) ganz einfach als Icon auf dem Homescreen ablegen und dann wie eine klassische App nutzen – ganz ohne Umweg über die App-Stores.

Mehr Informationen zum kulturfinder.sh finden sie auf unserem Flyer:



Aufnahme in den kulturfinder.sh

In die Kulturfinder-App werden Kulturinstitutionen aus Schleswig-Holstein generell kostenfrei aufgenommen. Wünschen Sie eine Aufnahme in die Kulturfinder-Datenbank und App, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir werden Ihr Anliegen dann prüfen:

https://formular.kultursphaere.sh

Zum derzeitigen Ausbaustand der App verstehen wir unter Kulturinstitution im Sinne der kultursphäre.sh Anbieter, die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllen:
• es handelt sich um Angebote, die zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich sind; sie richten sich damit nicht an geschlossene Personenkreise (Vereinsmitglieder, Parteien, Konfessionen, etc.). Öffnungs- bzw. Aufführungszeiten sind einsehbar und stehen damit fest (Öffnungszeiten nach Vereinbarung gelten hier nicht);
• Kulturinstitutionen weisen einen gewissen Grad der Institutionalisierung auf; darunter verstehen wir neben einem Namen und einer rechtlichen Struktur auch, dass sie von mindestens einer verfügbaren ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Person betreut (keine freistehenden Skulpturen o.ä.);
• Kultur benötigt Öffentlichkeit und Teilhabe. Daher beziehen wir uns auf Kulturinstitutionen bzw. Angebote, die von mehreren Besucherinnen und Besuchern im Jahr besucht werden (Frequenz);
• Landeskultur ist regional verankert. Kulturelle Veranstaltungen oder Aktivitäten im Sinne der kultursphäre.SH verfügen über einen festen Ort in Schleswig-Holstein (eine Anschrift liegt vor);
• Institutionen, deren Angebote regelmäßig angeboten werden. Dieses Merkmal der Periodizität schließt einmalige oder auch sehr seltene Angebote aus;
• das Interesse der Institution für seine Aktivitäten ist nicht alleine der finanzielle Gewinn (wie z.B. bei Spielhallen). Auch wenn Erlöse erzielt werden (müssen), geht es um einen kulturellen Auftrag zum Zweck des Studiums, der Bildung und des Erlebens von materiellen oder immateriellen Zeugnissen von Menschen, Umwelt oder Natur. Im Gegensatz zu sporadischen kulturellen Angeboten, bildet ein solches kulturelles Selbstverständnis oder Auftrag die Hauptdaseinsberechtigung der jeweiligen Institution oder des Anbieters (vereinzelte Lesungen in Cafés, Filmvorführungen in Clubs, etc. erfüllen dieses Kriterium nicht);
• Kulturinstitutionen, die grundsätzlich auf Dauer angelegt sind.

Nicht aufgenommen werden rein kommerzielle Angebote, Angebote ohne feste Öffnungszeiten oder die nur auf Anfrage geöffnet haben, (Fort-) Bildungseinrichtungen, Natur- und Kulturdenkmäler ohne begleitende Ausstellung (bspw. Denkmäler, Hühnengräber, private Herrenhäuser etc.) oder kulturelle Angebote ohne festen Ort. Im Zweifel entscheidet der wissenschaftliche Beirat der kultursphäre.sh über die Aufnahme in die App. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Trotz aller Sorgfalt übernimmt die kultursphäre.sh keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Vor allem Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern. Sollten Sie Fehler in unseren Daten finden, würden wir uns über eine Rückmeldung an info@kultursphaere.sh freuen.